In den zurückliegenden Monaten haben sich die berechtigten Beschwerden und Einsprüche von Bürgerinnen und Bürger aus Bernau gegen teils massive und langanhaltende Geräuschbelästigungen, ausgehend von der BAB 11 und den Windfeldern in und um Bernau, erhöht.
Die Bundesregierung hat mit der Begründung einer bestehenden „Mangellage“ in Bezug auf Elektroenergie beschlossen, geltende gesetzliche Rahmenbedingungen für zulässige Geräuschemissionen z.B. von WKA zu erhöhen. Diese Erhöhung des Lärms müssen die Bürgerinnen und Bürger fortan erdulden und haben kein Einspruchsrecht.
Die zurückliegenden Vorgänge im Windfeld Birkholz (die MOZ berichtete) belegen zusätzlich, dass auch diese nunmehr erhöhten Grenzwerte teils regelmäßig und deutlich überschritten werden.
Bei der Betrachtung der Geräuschbelästigung ausgehend von der BAB 11 wurde unserer Kommune bereits mehrfach auf Nachfrage mitgeteilt, dass die geltenden Grenzwerte nicht überschritten werden und es diesbezüglich keinen Handlungsbedarf gibt.
In der Vergangenheit hat es aus der SVV Bernau heraus bereits den Versuch gegeben, Lärmmessungen durch die zuständige Aufsichtsbehörde (Landesumweltamt) zu initiieren. Dieser Versuch war grundsätzlich erfolgreich. Jedoch wurden die Messungen zu Zeiten vorgenommen, in denen nicht die vielfach erlebten und erlittenen starken Winde zu verzeichnen waren. Dass die daraus resultierenden Messwerte keine Überschreitung der Grenzwerte mit sich brachten war zu erwarten und trat ein.
Die Fraktion Bündnis für Bernau/FDP hält es unter dem Eindruck der zurückliegend erlebten teils chaotischen Lärmzustände für angezeigt, derartige Lärmmessungen in eigener Verantwortung der Stadt zu beauftragen und deshalb finanzielle Mittel in den Haushalt 2024 ff. einzustellen.
Ziel soll die kurzfristige Reaktion eines auszuwählenden externen Dienstleisters in Form von zeitnahen Lärmmessungen sein, welche die Überschreitung der zulässigen Grenzwerte dokumentieren. Mit diesen so dokumentierten überschrittenen Grenzwerten könnten dann in einem weiteren Schritt entsprechende Maßnahmen (z.B. Forderung nach Lärmschutzmaßnahmen baulicher Art, Anpassung der Betriebsregime von WKA etc.) bei den zuständigen Stellen mit validem Zahlenmaterial initiiert bzw. gefordert werden.